Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können
Seit dem 1. April 2011 können bedürftige Familien für ihre Kinder Leistungen aus dem so genannten Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Damit haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen für die Förderung Ihrer Kinder zu bekommen. Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, können Sie Ihre Anträge bei Ihrem zuständigen Jobcenter abgeben. Empfänger von Sozialhilfe wenden sich an das Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können Sie Ihre Anträge zunächst bei der örtlichen Wohngeldstelle, Ihrer Stadt oder Gemeinde oder der Familienkasse abgeben.
Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier: